Hat Ihr Unternehmen die Anforderungen einer zu zertifizierenden Norm erfüllt, erhalten Sie ein Zertifikat, dass Sie als Nachweis nutzen dürfen.
Zudem erhalten Sie ein Zertifizierungszeichen für Werbezwecke von Ihrer Zertifizierungsstelle.
Wie es sich mit der Nutzung verhält, auf was Sie achten sollten, erfahren Sie hier.
für Zertifikate und Zertifizierungszeichen
nur für Zertifizierungszeichen
Die Ausstellung eines Zertifikats, des Zertifizierungszeichens bestätigt, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen der zu prüfenden Norm erfüllt hat. Es wird ausgestellt nach einer/m erfolgreichen
Zertifikate und Zertifzierungszeichen sind Eigentum der Zertifizierungsstelle. Sie erhalten nur Nutzungsrecht, die an festgelegte Bestimmungen geknüpft sind (siehe Allgemeinen Zertifizierungsbedingungen und Audit- und Zertifizierungsprozess).
Ein Zertifikat ist
Ein Ausschneiden einzelner Bestandteile des Zertifikats, z.B. des DAkkS-Logos ist nicht gestattet. Es ist als "Ganzes" zu nutzen.
Das Nutzungsrecht für Zertifikate und Zertifizierungszeichen erlischt
automatisch mit Ablauf des Zertifikats-Gültigkeitsdatums und
mit sofortiger Wirkung,
Bei einer ordentlichen Kündigung endet das Nutzungsrecht mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Eine Aussetzung eines Zertifikats und des Zertifizierungszeichens tritt ein, wenn:
Können die Anforderungen an einen Teil des Geltungsbereiches nicht erfüllt werden, kann der Geltungsbereich der Zertifizierung von der Zertifizierungsstelle eingeschränkt werden.
Fakten-Übersicht:
Ein Entzug muss erfolgen, wenn:
Fakten-Übersicht:
Eine Annullierung bzw. rückwirkende Zertifikatsungültigkeit tritt ein, wenn das zu zertifizierende Unternehmen die Zertifizierungsbedingungen nicht mehr erfüllen kann, z.B. durch
Fakten-Übersicht:
Folgende Marken und/oder Logos dürfen nicht verwendet werden: