Beschwerden und Einsprüche

Sie haben eine Beschwerde

oder einen Einspruch?

Teilen Sie uns diese bitte mit per

Kunden der CERTainable haben das Recht, Beschwerden oder Einsprüche in Bezug auf Prüfungs- oder Zertifizierungsdienstleistungen einzureichen. Auch Nicht-Kunden, deren Antrag auf Teilnahme an einem Zertifizierungsprogramm abgelehnt wurde, haben das Recht, Einspruch einzulegen.


Die Einreichung, Untersuchung und Entscheidung einer Beschwerde oder eines Einspruchs führt nicht zur Benachteiligung des Beschwerdeführers. Alle Vorgänge werden transparent protokolliert und nach geltenden Standards bearbeitet.

Bei weiteren Fragen zum Ablauf können sich Betroffene jederzeit an den benannten Verantwortlichen wenden, um Unterstützung zu erhalten.


Unterschied zwischen einer Beschwerde und einem Einspruch

Beschwerden, die mindestens einen der folgenden Punkte betreffen, gelten als Einspruch:

  • Ablehnung, Aussetzung oder Zurückziehung einer Zertifizierung
  • Verlangen nach Korrekturmaßnahmen
  • Änderungen oder Einschränkung des Zertifikatsgeltungsbereichs

Unser Prozess für Ihre Beschwerden und Einsprüche

Die Bearbeitung eines Vorgangs gilt für Beschwerden und Einsprüche gleichermaßen:


  1. Einreichung:
    Beschwerden können auf verschiedenen Wegen übermittelt werden, z. B. über unser Online-Formular '
    Beschwerdemanagement', per Email beschwerdemanagement@certainable.com, per Post, telefonisch oder persönlich an den Kundenservice.
  2. Eingangsbestätigung:
    Der Vorgang wird registriert, mit einer eindeutigen Vorgangsnummer versehen und Ihnen mit einer schriftlichen Eingangsbestätigung mitgeteilt. Die Vorgangsnummer ist für die weitere Kommunikation zu verwenden.
  3. Sicherstellung von Neutralität:
    Um Interessenkonflikte zu vermeiden, werden alle Entscheidungen von unabhängigen Mitarbeitern getroffen, die nicht in die Untersuchung des Vorgangs involviert waren.
  4. Analyse und Stellungnahme:
    Alle relevanten Nachweise und Stellungnahmen der beteiligten Parteien werden analysiert. Ggf. werden weitere Informationen angefordert, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
  5. Entscheidung:
    Basierend auf der Analyse können ggf. Maßnahmen wie Korrekturen, Korrekturmaßnahmen und interne Verbesserungen beschlossen werden. Es erfolgt ein Zwischenbericht an den Beschwerdeführer oder Einspruchsführer, sofern dieser nicht anonym ist.
  6. Abschluss:
    Wurden Maßnahmen definiert, umgesetzt und dokumentiert erhält der Beschwerdeführer oder Einspruchsführer eine abschließende Antwort mit den Ergebnissen und der Begründung der Entscheidung, sofern dieser nicht anonym ist.


Schlichtung bei Einsprüchen
Kommt es zu keiner Einigung, kann der Lenkungsausschuss zur Wahrung der Unabhängigkeit einbezogen werden. Dieser Lenkungsausschuss, bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, Auditoren und der Öffentlichkeit, vermittelt als neutrale Schlichtungsstelle. Sollte eine Einigung weiterhin nicht möglich sein, können relevante Behörden oder die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) informiert werden.


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