Teilen Sie uns diese bitte mit per
Kunden der CERTainable haben das Recht, Beschwerden oder Einsprüche in Bezug auf Prüfungs- oder Zertifizierungsdienstleistungen einzureichen. Auch Nicht-Kunden, deren Antrag auf Teilnahme an einem Zertifizierungsprogramm abgelehnt wurde, haben das Recht, Einspruch einzulegen.
Die Einreichung, Untersuchung und Entscheidung einer Beschwerde oder eines Einspruchs führt nicht zur Benachteiligung des Beschwerdeführers. Alle Vorgänge werden transparent protokolliert und nach geltenden Standards bearbeitet.
Bei weiteren Fragen zum Ablauf können sich Betroffene jederzeit an den benannten Verantwortlichen wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Beschwerden, die mindestens einen der folgenden Punkte betreffen, gelten als Einspruch:
Die Bearbeitung eines Vorgangs gilt für Beschwerden und Einsprüche gleichermaßen:
Schlichtung bei Einsprüchen
Kommt es zu keiner Einigung, kann der Lenkungsausschuss zur Wahrung der Unabhängigkeit einbezogen werden. Dieser Lenkungsausschuss, bestehend aus Vertretern der Wirtschaft, Auditoren und der Öffentlichkeit, vermittelt als neutrale Schlichtungsstelle. Sollte eine Einigung weiterhin nicht möglich sein, können relevante Behörden oder die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) informiert werden.